Bestattung

Foto: Stefan Lotz

Wozu dient das Trauergespräch?

Sie möchten ein Trauergespräch anmelden/ eine Beerdigung durchführen lassen? Dann wenden Sie sich gerne an unser Gemeindebüro oder die Pfarrer der Gemeinde

Der Pfarrer/ die Pfarrerin, der/ die die Bestattung durchführen wird, vereinbart mit den Angehörigen ein Trauergespräch.

Das Trauergespräch ist in seelsorgliches Gespräch. Es geht darum, Rückschau auf das Leben und Sterben des/ der Verstorbenen zu halten.

Der Ablauf des Bestattungsgottesdienstes wird besprochen. Sie können Dinge zur Sprache bringen, von denen Sie nicht möchten, dass sie Teil des Bestattungsgottesdienstes werden. Es kann eine Hilfe sein, das Sie das, was Sie bedrückt, vor Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin aussprechen. Er/ Sie wird und muss darüber Verschwiegenheit bewahren.

Die Lebensdaten des Verstorbenen/ der Verstorbenen werden in Kirchenbücher übertragen und in Ihrer Gemeinde dauerhaft aufbewahrt. Die Daten sind selbstverständlich geschützt und werden nicht weitergegeben.


Was geschieht bei der kirchlichen Bestattung?

Die kirchliche Bestattung besteht aus dem Bestattungsgottesdienst und dem Gang zum Grab.

Der Bestattungsgottesdienst in der Friedhofskapelle (oder in der Kirche) wendet sich an die Trauernden, die sich versammelt haben. Er besteht aus Liedern, biblischen Texten, Gebeten und der Predigt. Das Leben des/ der Verstorbenen wird in Erinnerung gerufen. Es kommt die Wirklichkeit des Todes zur Sprache. Zugleich wird die Hoffnung auf das Leben bei Gott bezeugt.

Welche Bestattungsarten gibt es?

Es gibt die Möglichkeit zur Erdbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt.

Es gibt die Möglichkeit einer Feuerbestattung. Der Feuerbestattung geht die Einäscherung des Leichnams voraus, die nur in behördlich genehmigten Anlagen (Krematorien) vorgenommen werden darf.

Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und dann in einem Grab beigesetzt.

Eine besondere Art der Feuerbestattung ist die anonyme Bestattung. Die anonyme Bestattung ist eine Urnenbeisetzung in Gemeinschaftsgrabstätten.

Regional sind sie unterschiedlich angelegt. Es gibt Grabfelder ohne jegliche Kennzeichnung des genauen Ortes und ohne Namen. Es gibt Grabfelder mit einer Gedenktafel ohne Namen und solche mit den Namen der Verstorbenen.

Eine Trauerbewältigung kann nach einer anonymen Bestattung schwieriger werden, weil die Grabstätte als Bezugspunkt fehlt.

Eine weitere besondere Art der Feuerbestattung ist die Seebestattung. Die Versenkung von Urnen auf hoher See bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Die evangelische Kirche akzeptiert sowohl die Erd- als auch die Feuerbestattung und bietet für alle Arten eine gottesdienstliche Begleitung an.

Wird eine kirchliche Bestattung außerhalb des letzten Wohnsitzortes des/ der Verstorbenen und von einem anderen Pfarrer/ einer anderen Pfarrerin durchgeführt, benötigen die Angehörigen eine formelle Erlaubnis ("Dimissoriale"). Sie wird vom Pfarramt ausgestellt, in der der/ die Verstorbene seinen/ ihren letzten Wohnsitz hatte.

Was kann ich tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

Wenn ein Angehöriger stirbt, lassen Sie einen Arzt kommen. Er muss den Tod feststellen und wird eine Todesbescheinigung ausstellen.

Danach brauchen Sie in der Regel nicht gleich aktiv zu werden. Vielleicht mögen Sie beten. Vielleicht ist es Ihnen unheimlich, alleine mit dem verstorbenen Körper zu sein. Haben Sie keine Scheu, jemanden um Hilfe anzurufen - einer Ihrer Freunde oder jemanden, der schon Erfahrung mit dem Sterben und dem Tod hat.

Sie können sich an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl wenden und es damit beauftragen, die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung der Bestattung einzuleiten.

Das Bestattungsunternehmen kümmert sich dann oft auch um die Beerdigungsfeierlichkeiten, es stellt den Kontakt zum Friedhof her und benachrichtigt den zuständigen Pfarrer/ die zuständige Pfarrerin.

Wenn ein Mensch gestorben ist, haben Sie laut Gesetz als Angehörige das Totenfürsorgerecht. Dieses Recht umfasst die Fürsorge für den menschlichen Leichnam vom Augenblick des Todes an bis zur Beendigung der Bestattung.

Der Sterbefall wird in das standesamtliche Sterberegister eingetragen. Der Leichnam muss nach 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt worden sein. Eine Beerdigung darf frühestens zwei Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.

Nicht in der Kirche: Kirchliche Bestattung?

Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/ die Verstorbene der evangelischen Kirche angehört hat.

Ist der/ die Verstorbene zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten, respektiert die Kirche diese Entscheidung. Deshalb kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine kirchliche Bestattung stattfinden.

In der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es dazu:

"Waren die Verstorbenen nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint. Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben." (KO, Art. 63)

Hat der/ die Verstorbene einer anderen anerkannten christlichen Kirche angehört, ist auf Wunsch der Angehörigen eine kirchliche Bestattung durch einen evangelischen Pfarrer/ eine evangelische Pfarrerin unter Umständen möglich.

Was kostet die kirchliche Bestattung?

Die Kosten für das Bestattungsinstitut, für die Kapellenbenutzung auf den kommunalen Friedhöfen sowie für das Begräbnis sind von den Angehörigen zu tragen.

Die kirchliche Begleitung braucht von Angehörigen nicht extra bezahlt zu werden, denn diese Kosten sind durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder abgedeckt. Dies bezieht sich auch auf die eventuelle Nutzung einer Kirche. Der Bestattungsgottesdienst kann durchaus in einer Kirche stattfinden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. 


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