Kirchensteuer, Kirchgeld, Spenden

epd-Bild, Foto: Gerold Meppelink

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist der "Mitgliedsbeitrag" der Kirchenmitglieder. Er wird ausschließlich von den Mitgliedern erhoben.

Der Beitrag soll sozial verträglich sein, deshalb richtet er sich nach dem jeweiligen Einkommen. Die Kirchensteuer beträgt in NRW (seit 1975 gleichbleibend) neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer ist den Kirchen durch die Verfassung verliehen (Artikel 140 Grundgesetz). Die Kirchensteuern werden über die staatlichen Finanzämter eingezogen. Für diese Dienstleistung wird der Staat von den Kirchen bezahlt.

Die Kirchensteuereinnahmen für ganz Düsseldorf liegen pro Jahr bei rund 19 Mio. Euro. Hinzu kommen Zuschüsse und andere Einnahmen in den einzelnen Kirchengemeinden: Finanzmittel aus Vermietungen, Geldsammlungen im Gottesdienst, Spenden.

Jede Kirchengemeinde verwaltet ihre Gelder selbständig. Alle Gelder dürfen nur für kirchliche Aufgaben verwendet werden.

Weitere Informationen zur Kirchensteuer (historische Entwicklung, Kirchensteuerkappung, Rechtsgrundlagen, u.a.) unter www.ekd.de

Was macht die Kirche mit meiner Kirchensteuer?

Der größte Teil der Einnahmen wird unmittelbar wieder ausgegeben: in der Arbeit für Menschen. Seelsorge, diakonische Aufgaben, Jugend- und Seniorenarbeit, Erziehung und Bildung, Pfarrbesoldung - um nur einige Stichworte zu nennen.

Aber auch Rücklagen müssen gebildet werden. Die Kirche ist Deutschlands zweitgrößter Arbeitgeber. Da ist Vorsorge Pflicht.

Auch Sie haben eine Menge davon, wenn unser soziales System funktioniert: mit Ihrer Kirchensteuer. Damit Familien durch Kindergärten und Altenheime unterstützt werden. Damit die Kirchen und Gemeindezentren erhalten bleiben. Damit Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten stattfinden. Und Beerdigungen. Damit der Notfallseelsorger am Unfallort ist. Damit Sie sich durch die verschiedenen Diakonischen Dienste beraten lassen können.

Das alles macht die Evangelische Kirche aus Ihrem Geld.

Danke für Ihren Beitrag!


Wie werden die Kirchensteuern aufgeteilt?

Jede Kirchengemeinde erhält von der Kirchensteuerverteilungsstelle eines Kirchenkreises nach einem festgesetzten Verteilungsschlüssel den ihr zustehenden Anteil an Kirchensteuern. Damit jede Kirchengemeinde ihre kirchlichen Aufgaben langfristig erfüllen kann, wird darauf geachtet, dass es einen gewissen Ausgleich zwischen "reicheren" (mit vielen und vermögenderen Gemeindemitgliedern) und "ärmeren" Kirchengemeinden gibt. "Reichere" Kirchenkreise müssen Gelder abgeben, um finanzschwächere Kirchenkreise und deren Kirchengemeinden zu unterstützen ("übersynodaler Finanzausgleich"). Jede Kirchengemeinde beteiligt sich darüber hinaus mit einem Teil ihrer Kirchensteuereinnahmen, die Arbeit auf Kirchenkreisebene und auf Landeskirchenebene mit zu finanzieren.


Besonderes Kirchgeld

Das besondere Kirchgeld hat die Evangelische Kirche im Rheinland im, Jahr 2001 eingeführt. Andere Landeskirchen in Deutschland erheben schon seit längerem das besondere Kirchgeld. Die Praxis ist vom Bundesverfassungsgericht als sachgerecht und verfassungskonform bestätigt worden.

Das besondere Kirchgeld ist eine besondere Form des Mitgliedsbeitrags. Sie wird anders errechnet als die übliche Kirchensteuer.

Es betrifft nur die Gruppe von zusammen veranlagten Ehepaaren. Wenn davon ein Ehepartner Kirchenmitglied ist und selber keine oder geringe Einkünfte hat, und wenn der Ehegatte Einkünfte hat, aber keine Kirchensteuer zahlt (weil er zum Beispiel aus der Kirche ausgetreten ist), dann wird ein Kirchgeld erhoben.

Das besondere Kirchgeld ist keine Kirchensteuer für Ausgetretene. Nur das Kirchenmitglied wird zu einem eigenen Beitrag herangezogen. Ausgangspunkt für die Berechnung ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen. Das besondere Kirchgeld ist in Stufen gestaffelt. Liegt das gemeinsam zu versteuernde Jahreseinkommen unter 30.000 Euro, wird kein Kirchgeld erhoben.

Die Kirchenmitglieder sollen, wenn sie finanziell in der Lage dazu sind, die Aufgaben ihrer Kirche mitfinanzieren. Die Dienste der Kirche kommen den Mitgliedern selbst und der gesamten Gesellschaft zugute.

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Unter der gebührenfreien Nummer stehen Ihnen Fachleute zur Verfügung und antworten auf Ihre Fragen.

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Spenden

Wer spendet, gibt einen Wert ab und erwartet keinen materiellen Gegenwert. Spenden geschehen freiwillig. Spenden sind nicht selbstverständlich. Deshalb vielen Dank für Ihre Spende, die Sie der Kirche gegeben haben! Menschen spenden der Kirche Zeit.

Sie arbeiten ehrenamtlich mit, helfen bei Bauarbeiten oder betreuen eine Jugendgruppe.

Menschen schenken der Kirche Sachwerte. Kleidung wird gesammelt, Spielzeug, Bücher.

Menschen geben der Kirche Geld.
Sie spenden im Gottesdienst (Kollekte) oder unterstützen bestimmte Projekte.

Kontakt:
Tipps für Spender, Auskunft über die Arbeit und die Seriosität humanitär-karitativer Spendenorganisationen mit über 2000 Adressen gibt das unabhängige und anerkannte "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI).

DZI - Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen
Bernadottestr. 94
14195 Berlin
Tel: 030 839001-0
Fax: 030 8314750
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